Anspruch, Höhe, Dauer

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Jugendliche mit Geldscheinen

Falls das erwirtschaftete Einkommen einer Familie nicht für alle Familienmitglieder ausreichend ist, können die Eltern beziehungsweise die Erziehungsberechtigten zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag erhalten.

Für den Kinderzuschlag muss allerdings ein gesonderter Antrag bei der Familienkasse gestellt werden.

Der Kinderzuschlag wird umgangssprachlich auch als Kindergeldzuschlag bezeichnet.

Im Normalfall wird der Kinderzuschlag für sechs Monate ausgezahlt. Wird der Zeitraum der Bewilligung überschritten, muss ein neuer Antrag auf Kinderzuschlag gestellt werden. Beziehen Sie den Kinderzuschlag, sind Sie verpflichtet, Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse und die Ihrer Familie der Familienkasse mitzuteilen.

Sie haben Anspruch auf Kinderzuschlag, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Wie viel Kinderzuschlag Sie erhalten, hängt vom erwirtschafteten Einkommen und dem vorhandenen Vermögen ab.

Voraussetzungen für Kinderzuschlag
  • Ihr Kind lebt in Ihrem Haushalt, ist unter 25 Jahre alt und nicht verheiratet beziehungsweise nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
  • Sie erhalten Kindergeld (oder eine vergleichbare Leistung) für Ihr Kind.
  • Das Bruttoeinkommen Ihrer Familie beträgt mindestens 900 Euro (Paare) beziehungsweise 600 Euro (Alleinerziehende).
  • Sie hätten genug Geld für den Unterhalt Ihrer Familie, wenn Sie zusätzlich zu Ihrem Einkommen Kinderzuschlag und eventuell Wohngeld erhalten würden.
Höhe und Auszahlung des Kinderzuschlags

Der Kinderzuschlag wird für jedes Kind einzeln berechnet. Sie erhalten monatlich höchstens 229 Euro pro Kind. Bei mehreren Kindern wird ein Gesamtbetrag ausgezahlt. Er wird in der Regel an die Person überwiesen, die auch das Kindergeld erhält.

Kindergeld und Kinderzuschlag werden am selben Tag ausgezahlt.


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